Das ist das Muster, das ich in Gesprächen mit Teams beobachte, die KI-Telefonie einführen. Das Tool läuft. Der Kalender ist angebunden. Die ersten Terminbuchungen kommen.
Und dann kommt die Frage: "Haben wir eigentlich Auftragsverarbeitungsverträge mit dem Anbieter?" Meistens: Nein. "Haben wir eine Einwilligung für die Gesprächsaufzeichnung eingeholt?" Meistens: Auch nicht.
Das ist kein Kleinstproblem. Aufzeichnungen ohne Einwilligung können nicht nur einen DSGVO-Verstoß darstellen, sondern auch strafrechtlich relevant sein — §201 StGB schützt das "nichtöffentlich gesprochene Wort" und stellt unerlaubte Aufnahmen unter Strafe.
Dieser Artikel ist kein Rechtsrat. Aber er gibt dir die 12-Punkte-Checkliste aus dem DSN GROUP Datenschutz-Notizen Artikel (13.07.2026), damit du weißt, welche Fragen du stellen und beantworten musst — bevor dein Voice Bot in Betrieb geht.
KI-Voice-Bots verarbeiten personenbezogene Daten in Echtzeit — Stimme, Gesprächsinhalt, Metadaten. Sie können diese Daten aufzeichnen, transkribieren und an externe Anbieter übermitteln. Das macht sie zu einem datenschutzrechtlich anspruchsvollen Werkzeug.
DSGVO: Regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen — Rechtsgrundlage, Einwilligung, AVV, Drittlandtransfer.
§201 StGB: Schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort. Aufnahmen ohne Einwilligung sind eine Straftat — nicht nur ein Datenschutzverstoß.
EU AI Act (ab August 2026): Art. 50 schreibt vor, dass KI-Sprachsysteme sich als KI identifizieren müssen. Das kommt zusätzlich zur DSGVO, nicht statt ihr.
Alle drei gelten gleichzeitig und unabhängig voneinander.
→ Artikel 57 — EU AI Act: Was ab August 2026 für KI-Telefonie gilt
1. KI-System verstehen: Wie funktioniert der eingesetzte Voice Bot? Was passiert mit den Gesprächsdaten — werden sie gespeichert, wofür, wie lange?
2. Trainingsdaten prüfen: Auf Grundlage welcher Daten wurde die KI trainiert? Wurden dabei personenbezogene Daten aus deinem Unternehmen oder deiner Kundenbasis verwendet?
3. Datenrückfluss klären: Fließen Daten aus neuen Gesprächen zurück an den KI-Anbieter für weiteres Modell-Training? Wenn ja, ist dieser Einsatz "äußerst kritisch" — die datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten können dann kaum erfüllt werden, weil die Weiterverwendung nicht nachvollzogen werden kann.
4. AVV abschließen: Wenn du einen externen KI-Anbieter nutzt, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO vorliegen. Ohne AVV: rechtswidrige Verarbeitung.
5. Drittlandtransfer prüfen: Hat der Anbieter Sitz in einem Drittland (USA, UK, etc.)? Dann muss geprüft werden, ob die Datenübermittlung auf Basis von Standard Contractual Clauses (SCCs) oder einem Angemessenheitsbeschluss rechtmäßig ist.
6. Rechtsgrundlage für Grundverarbeitung: Welche Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO gilt für die Kernfunktion des Voice Bots (Gesprächsführung, Qualifizierung)? Art. 6 lit. b (Vertragserfüllung) oder lit. f (berechtigtes Interesse)?
7. Einwilligung für Aufzeichnung und Transkription: Aufzeichnung und Transkription erfordern immer eine gesonderte informierte Einwilligung — unabhängig von der Rechtsgrundlage für die Grundverarbeitung.
Wie Einwilligung eingeholt werden kann:
8. Informierte Aufklärung sicherstellen: Bevor die Einwilligung eingeholt wird, muss der Anrufer klar und verständlich aufgeklärt werden — Kurzfassung per Telefonansage, ausführlichere Information per Link auf die Unternehmenswebsite (kurzer, merkbarer URL).
Formulierung für die Telefonansage: "Hallo, hier ist [Name], ein KI-Assistent von [Unternehmen]. Dieses Gespräch wird aufgezeichnet und transkribiert, um Ihnen besser helfen zu können. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter [kurze URL]. Wenn Sie einverstanden sind, bleiben Sie in der Leitung."
9. Art. 22 DSGVO prüfen: Trifft der Voice Bot eigenständige Entscheidungen, die rechtliche Wirkung für Anrufer haben (z. B. Kreditentscheidungen, Vertragszusagen)? Dann greift das Verbot der automatisierten Entscheidungsfindung — ohne Einwilligung oder gesetzliche Grundlage unzulässig.
10. DSFA durchführen (wenn erforderlich): Individuelle Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist. Starke Hinweise: Datenrückfluss an KI-Anbieter, besondere Datenkategorien, große Anrufvolumina.
11. §201 StGB absichern: Keine Aufzeichnung ohne Einwilligung — unabhängig von der DSGVO. Dieser Punkt ist nicht optional, er ist strafrechtlich relevant. Die Einwilligung nach Punkt 7 deckt beide Ebenen ab, wenn sie klar auf Aufzeichnung und Transkription Bezug nimmt.
12. Verantwortlichen benennen: Wer ist intern zuständig für die Datenschutz-Compliance des Voice Bots? Diese Verantwortung muss dokumentiert und einer Person zugewiesen sein.