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EU AI Act: Was ab August 2026 für KI-Telefonie gilt

EU AI Act: Was ab August 2026 für KI-Telefonie gilt

Ab dem 2. August 2026 ist es kein Nice-to-have mehr. Es ist Pflicht.

 

Wenn du einen KI-Sprachagenten im Outbound einsetzt — und der klingt wie ein Mensch — musst du ab August 2026 sicherstellen, dass dein Gegenüber weiß, dass es mit einer KI spricht.

 

Das ist Art. 50 des EU AI Act. Verbindliches EU-Recht. Keine Empfehlung.

 

Ich sage das so direkt, weil mir in den letzten Monaten mehrfach begegnet ist, dass Teams KI-Voice-Agenten für Terminbuchung und Pre-Qualifying einsetzen — und davon ausgehen, dass das irgendwo in einer Grauzone liegt. Tut es nicht mehr. Ab dem 2. August 2026 greift die Transparenzpflicht vollständig. Und Verstöße kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des globalen Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist (Art. 99 EU AI Act, laut close-one.de — EU AI Act im Vertrieb, Juli 2026).

 

Dieser Artikel ist kein Rechtsrat. Aber er zeigt dir, was Outbound-Teams jetzt konkret tun müssen.

 

FAQ
  • F: Was genau verlangt Art. 50 EU AI Act für KI-Voice-Agenten?
  • A: Betreiber müssen sicherstellen, dass natürliche Personen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren — vorausgesetzt, das ist nicht ohnehin aus dem Kontext offensichtlich. Für Voice Agents im B2B-Outbound, die menschlich klingen und eigenständig Gespräche führen, ist die aktive Offenlegung Pflicht.
  • F: Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?
  • A: Ja. Der EU AI Act unterscheidet bei den Transparenzpflichten nicht nach Unternehmensgröße. KMU-Erleichterungen betreffen administrative Anforderungen, nicht die Kernpflichten gegenüber Gesprächspartnern. Wer einen Voice Agent einsetzt, der mit Menschen interagiert, ist Deployer im Sinne des AI Act — unabhängig von der Unternehmensgröße.




Was der EU AI Act für Outbound-Teams konkret bedeutet

 

Drei Ebenen greifen gleichzeitig: AI Act, DSGVO, UWG. Unabhängig voneinander, müssen alle eingehalten werden. Der AI Act fügt eine neue Anforderung hinzu — die Offenlegungspflicht — ohne die bestehenden zu ersetzen.

 

Wer ist betroffen?

 

Jedes Unternehmen, das einen KI-Sprachagenten einsetzt, der:

  • direkt mit natürlichen Personen interagiert (Telefon, Chat, Sprache),
  • menschlich klingt und nicht sofort als KI erkennbar ist,
  • eigenständig Gespräche führt — nicht nur Texte vorliest.

 

Das betrifft B2B-Outbound-Teams, die KI-Voice-Agenten für Pre-Qualifying, Terminbuchung oder erste Kontaktaufnahme nutzen. Wer KI nur intern nutzt (z. B. für Gesprächsvorbereitung, Recherche, CRM-Zusammenfassungen), ist von Art. 50 nicht direkt betroffen.

 

Sind Voice Agents Hochrisiko-KI?

 

Nein — in der Regel nicht. KI-Voice-Agenten für B2B-Outbound und Terminbuchung fallen nach aktuellem Stand nicht unter Anhang III des EU AI Act (Hochrisiko-Kategorien). Hochrisiko-Beispiele: Beschäftigungsentscheidungen, Kreditvergabe, biometrische Identifikation. Für klassisches Outbound-Pre-Qualifying greifen die strengeren Hochrisiko-Anforderungen damit normalerweise nicht.

 

Die Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen — bei Unsicherheit: rechtliche Beratung.

 

FAQ
  • F: Wie formuliere ich die Offenlegung, ohne den Gesprächseinstieg zu zerstören?
  • A: Die Offenlegung gehört an den Anfang — direkt vor jeder Datenerhebung. Sie muss klar sein, aber muss nicht defensiv klingen. Konform und natürlich: "Ich bin Max, ein KI-Assistent von [Unternehmen] — ich melde mich, weil..." Nicht empfohlen: "Ich muss leider darauf hinweisen, dass ich eine KI bin..." Transparenz laut close-one.de stärkt Vertrauen, wenn sie natürlich formuliert wird.
  • F: Was passiert, wenn ich den Voice Agent als Mensch ausgeben lasse?
  • A: Das ist ab August 2026 ein Verstoß gegen Art. 50 EU AI Act — und kann mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des globalen Jahresumsatzes geahndet werden. Stand Juli 2026 liegen noch keine belastbaren DACH-Präzedenzfälle vor. Das ändert nichts an der Verbindlichkeit der Pflicht.




Die 6-Punkte-Checkliste für Outbound-Teams bis 2. August 2026

 

Schritt 1: Offenlegung im Prompt verankern

 

Der Voice Agent muss sich am Gesprächsbeginn als KI identifizieren — aktiv, klar, natürlich, vor jeder Datenerhebung. Keine spezifische Formulierung ist vorgeschrieben, aber die Offenlegung muss unmissverständlich sein.

 

Konformes Beispiel: "Ich bin Max, ein KI-Assistent von [Unternehmen]. Ich rufe an, weil..."

 

Nicht konform: Offenlegung erst am Ende des Gesprächs, in Kleingedrucktem oder gar nicht.

 

Praxisbeispiel

Ein Software-Unternehmen nutzt seit Frühjahr 2026 einen Voice Agent für die erste Kontaktaufnahme bei kalten Zielkunden. Der Agent eröffnet mit: "Guten Tag, mein Name ist Lara — ich bin ein KI-System von [Unternehmen] und melde mich im Auftrag unseres Vertriebsteams." Rückfragen oder Abbrüche in der Reaktion auf die Offenlegung: weniger als 8 % der Gespräche.

 

Schritt 2: KI-Nutzung dokumentieren

 

Was für eine KI nutze ich? Für welche Zwecke? Mit welchen Kategorien von Gesprächspartnern? Diese Dokumentation muss aktuell gehalten werden. Nicht als einmalige Aufgabe — sondern als laufende Pflicht, die bei jeder Änderung des KI-Systems aktualisiert wird.

 

Schritt 3: AVV mit KI-Anbieter aktualisieren

 

Bestehende Auftragsverarbeitungsverträge prüfen: Decken sie die KI-Sprachverarbeitung ab? Enthält der AVV Hinweise auf AI-Act-Compliance des Anbieters? Wenn nicht: nachverhandeln oder einen neuen Anbieter wählen.

 

Schritt 4: EU-Hosting bestätigen

 

Wo werden Sprachdaten verarbeitet? EU-Hosting — idealerweise Deutschland — reduziert DSGVO- und AI-Act-Risiko. Bei US-basierten KI-Anbietern: prüfen, ob Standard Contractual Clauses (SCCs) vorliegen.

 

Schritt 5: Internen Verantwortlichen benennen

 

Wer ist im Unternehmen für AI-Compliance zuständig? Diese Rolle muss klar definiert und dokumentiert sein. Kein interner Experte verfügbar: externe Beratung engagieren, Verantwortung trotzdem intern zuweisen.

 

Schritt 6: Hochrisiko-Einordnung prüfen

 

Für den eigenen Anwendungsfall prüfen — idealerweise mit rechtlicher Beratung —, ob eine Hochrisiko-Einordnung nach Anhang III vorliegt. Bei B2B-Terminbuchung und Pre-Qualifying: in der Regel nicht. Bei Scoring, Krediteinschätzung oder Personalentscheidungen: kritisch prüfen.

 

 

FAQ
  • F: Muss ich meine bestehenden KI-Voice-Agent-Anbieter wechseln?
  • A: Nicht zwingend. Prüfe, ob dein aktueller Anbieter AI-Act-Compliance dokumentiert und ob dein AVV die KI-Verarbeitung abdeckt. Viele Anbieter haben ihre Compliance-Dokumentation bis Mitte 2026 aktualisiert. Wer das nicht getan hat, ist ein Wechsel-Kandidat.
  • F: Was ist mit KI-Chatbots auf der Website — gilt Art. 50 auch da?
  • A: Ja, Art. 50 gilt für alle KI-Systeme, die zur direkten Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind — also auch Chatbots. Für Website-Chatbots ist die Offenlegung oft schon durch das Interface erkennbar (Chat-Widget, Bot-Icon). Wenn nicht offensichtlich: aktive Offenlegung im ersten Chatbot-Turn.




Was der AI Act nicht regelt

 

Der EU AI Act ersetzt weder die DSGVO noch § 7 UWG. Alle drei gelten gleichzeitig und unabhängig voneinander:

 

DSGVO: Verarbeitung personenbezogener Daten im Gespräch (Gesprächsaufzeichnungen, Interessentenprofile) braucht weiterhin eine Rechtsgrundlage, AVV, Löschfristen und Opt-out-Möglichkeit.

 

§ 7 UWG: Die Zulässigkeit des Anrufs selbst ändert sich nicht. B2B-Telefonakquise ist bei vermutbarem sachlichem Interesse weiterhin zulässig. Der AI Act regelt nur die Offenlegungspflicht, nicht die Zulässigkeit des Kontakts.

 

Das heißt: Ein konformer KI-Voice-Anruf muss gleichzeitig AI-Act-konform (Offenlegung), DSGVO-konform (Datenverarbeitung) und UWG-konform (Zulässigkeit) sein.




Häufige Fehler beim AI Act Compliance-Check

 

Fehler 1: "Wir haben keine KI" {#fehler-1}

Viele Teams nutzen KI-gestützte Sprach- oder Schreibtools, ohne sie explizit als solche zu kategorisieren. Wenn ein Tool mit natürlichen Personen interagiert und dabei eigenständige Entscheidungen trifft — ist es im Sinne des AI Act ein KI-System. Begriffe wie "smarter Assistent" oder "automatisiertes Follow-up" ändern daran nichts.

 

Fehler 2: Offenlegung ans Ende verlegen {#fehler-2}

"Ich sage ihnen am Ende des Gesprächs, dass sie mit einer KI gesprochen haben." Das ist nicht konform. Die Offenlegung gehört an den Anfang — vor jeder Datenerhebung, nicht danach.

 

Fehler 3: AVV nicht aktualisieren {#fehler-3}

Ein bestehender AVV, der vor 2024 aufgesetzt wurde, deckt KI-Verarbeitung oft nicht ab. Ohne explizite AI-Act-Compliance-Dokumentation des Anbieters im AVV ist das ein Compliance-Risiko — und im Streitfall ein Problem.

 

Fehler 4: Einmalige Prüfung statt laufendem Monitoring {#fehler-4}

AI-Act-Compliance ist keine einmalige Aufgabe zum 2. August 2026. Wenn der KI-Anbieter das Modell ändert, der Anwendungsfall wächst oder neue regulatorische Leitlinien erscheinen, muss die interne Dokumentation aktualisiert werden.

 

FAQ
  • F: Gibt es schon Bußgeldentscheidungen im DACH-Raum zum AI Act?
  • A: Stand Juli 2026 liegen noch keine belastbaren DACH-Präzedenzfälle vor. Das ändert nichts an der Verbindlichkeit der Pflicht. Die Durchsetzungsbehörden (in Deutschland zunächst die KI-Aufsichtsbehörde, koordiniert mit den Datenschutzbehörden) bauen ihre Kapazitäten gerade auf.
  • F: Muss ich als Deployer den Quellcode meines Voice Agents prüfen?
  • A: Nein. Als Deployer bist du für die Einhaltung der Transparenzpflichten gegenüber Betroffenen verantwortlich — nicht für die technische Architektur des Modells. Deine Pflicht: sicherstellen, dass die Offenlegung stattfindet, dokumentieren, dass du ein konformes System einsetzt, und einen AVV mit deinem KI-Anbieter haben.




Fazit & nächster Schritt

 

Der EU AI Act ändert nichts an der Möglichkeit, KI-Voice-Agenten im Outbound einzusetzen. Er ändert, wie du es tust.

 

Offenlegung, Dokumentation, AVV. Das sind keine bürokratischen Hürden — das sind drei Punkte, die du einmalig sauber aufsetzen und dann laufend pflegen kannst.

 

Dein nächster Schritt: Prüfe heute, ob dein Voice-Agent-Anbieter eine Dokumentation zur AI-Act-Compliance hat und ob dein AVV die KI-Verarbeitung abdeckt. Das sind zwei Fragen — ein E-Mail an deinen Anbieter reicht als Ausgangspunkt.



Quellen
  • close-one.de — EU AI Act im Vertrieb: Was ab August 2026 für KI-Telefonie gilt (Juli 2026) — Art. 50 Transparenzpflicht, Checkliste, Bußgelder Art. 99, Hochrisiko-Einordnung, Formulierungsbeispiele
  • EUR-Lex — Verordnung (EU) 2024/1689 — EU AI Act, Volltext — Art. 50 Transparenzpflichten, Art. 99 Sanktionen, Anhang III Hochrisiko-Kategorien
  • Haufe — Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026 (Juli 2026) — AI Act Transparenzpflichten, Ausnahmen für redaktionell kontrollierte KI-Texte



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