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Dark Funnel: Wenn der Käufer dich googelt, bevor du anrufst
Dein Prospect hat schon eine Meinung über dich. Du weißt es nur nicht.
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Vorstellung und Steckbrief von Sascha Kronberg.
Hier geben wir Tipps und Anregungen, um sich im Vertriebsalltag zu verbessern.
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Sascha Kronberg
:
Aug 4, 2026, 12:13:34 PM
Ich höre den Satz regelmäßig: "Wir machen DACH-Outbound." Als wäre DACH ein einheitlicher Rechtsraum. Ist es nicht.
Was im deutschen B2B-Vertrieb unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, kann in Österreich ein Verwaltungsverfahren und eine Geldstrafe von bis zu 58.000 Euro auslösen. Dieselbe Kampagne, die in Wien zum juristischen Problem wird, ist in Zürich ohne Bedenken zulässig — solange du einen Sternchen-Check machst.
Wer mit einem einheitlichen Playbook durch DACH telefoniert, spielt russisches Roulette mit dem Compliance-Budget seines Unternehmens.
In Deutschland gilt das Konzept der mutmaßlichen Einwilligung für B2B-Telefonakquise: Wenn dein Angebot zum Geschäftsfeld des Angerufenen passt und ein sachlicher Zusammenhang besteht, ist der Anruf grundsätzlich zulässig (§7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
Das klingt flexibel. Und das ist es auch — im Vergleich zu den anderen beiden DACH-Ländern.
Österreich hat mit dem TKG 2021 eine klare Linie gezogen. §174 TKG 2021 verbietet Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung — und das gilt für B2B und B2C gleichermaßen. Die deutsche Konstruktion der mutmaßlichen Einwilligung existiert in Österreich nicht.
Das bedeutet: Wer ein österreichisches Unternehmen anruft, ohne eine dokumentierte Einwilligung zu haben, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 58.000 Euro pro Verstoß. Zuständig ist das Fernmeldebüro, Beschwerden laufen über die bei der RTR angesiedelten Meldewege.
Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: In Deutschland ist eine Abmahnung durch Mitbewerber das häufigste Risiko — und die ist verhandelbar. Ein Verwaltungsstrafverfahren in Österreich ist es nicht.
Die Schweiz geht einen anderen Weg. Nach Art. 3 lit. u UWG (CH) sind Werbeanrufe grundsätzlich erlaubt — mit zwei Bedingungen:
1. Der Angerufene ist im Telefonverzeichnis eingetragen.
2. Er hat keinen Sternchen-Eintrag (*) gesetzt.
Im Umkehrschluss: Firmennummern ohne Sternchen dürfen kalt angerufen werden. Das ist liberaler als in Deutschland.
Wer DACH-weit telefoniert, braucht kein einheitliches Playbook — sondern ein länderbasiertes System. Drei klare Regeln, je nach Firmensitz des Prospects.
Bevor du die erste Nummer wählst: Segmentiere deine Liste nach Firmensitz. Erkennungsmerkmale:
Wende auf jedes Segment andere Regeln an. Nicht dasselbe Playbook auf alle drei Länder.
Deutschland (+49):
Österreich (+43):
Schweiz (+41):
Ein Berliner Software-Anbieter startet eine DACH-Kampagne. Deutschland-Liste: 500 Prospects, mutmaßliche Einwilligung geprüft. Österreich-Liste: nur Bestandskunden und Opt-in-Kontakte von einer Messe werden angerufen — Neukontakte erhalten zunächst eine LinkedIn-Verbindungsanfrage. Schweiz-Liste: Sternchen-Check für alle 120 Nummern vorab — 18 haben Sternchen, werden aus der Calling-Liste entfernt. Ergebnis: rechtssichere Kampagne in allen drei Ländern ohne einheitliches Playbook.
Für jede Kampagne im CRM hinterlegen:
Dasselbe Playbook für Deutschland, Österreich und die Schweiz einzusetzen ist der teuerste Fehler. Die Rechtslage ist in allen drei Ländern fundamental unterschiedlich.
Kein Sternchen-Check = möglicher Verstoß gegen Art. 3 lit. u UWG (CH). Der Check kostet 30 Sekunden pro Nummer. Das Risiko, ihn nicht zu machen, ist es nicht wert.
Mutmaßliche Einwilligung ist ein deutsches Konzept. In Österreich gibt es das nicht. Wer österreichische Firmen mit demselben Freigabe-Standard anruft wie deutsche Firmen, riskiert ein Verwaltungsverfahren.
In allen drei DACH-Ländern ist E-Mail-Kaltakquise im B2B ohne Einwilligung rechtlich riskant. Österreich: §174 TKG 2021. Deutschland: §7 UWG. Schweiz: toleranter in der Praxis, aber formal Einwilligungspflicht bei Massenwerbung.
DACH ist kein Land. Es sind drei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Risikoprofilen. Wer das ignoriert, zahlt — entweder in Form von Abmahnungen in Deutschland, Verwaltungsstrafen in Österreich oder zivilen Klagen in der Schweiz.
Das 3-Länder-Playbook ist keine Raketenwissenschaft. Es braucht eine saubere Segmentierung, drei klare Regeln und konsequente CRM-Dokumentation. Alles andere ist Compliance-Glücksspiel.
Dein nächster Schritt: Nimm deine nächste Österreich- oder Schweiz-Prospektliste und mache den Selbst-Check: Weißt du für jede Nummer, welche Rechtsgrundlage gilt? Wenn nicht — jetzt ist der richtige Moment, dein CRM-Setup anzupassen.
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